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MOWA

AVB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
der MOWA Healthcare AG

I. PRÄAMBEL

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AVB) gelten ausschliesslich für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und der MOWA HEALTHCARE AG (nachfolgend: MOWA) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leistungen oder Produkten (nachfolgend: Ware). Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch MOWA schriftlich bestätigt sind. Die vorliegenden AVB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Sie gehen allfälligen anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

II. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS

Die Angebote der MOWA sind freibleibend und verstehen sich nicht als verbindliche Offerte. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung oder den Versand der Ware durch MOWA zustande.

III. PREISE

  1. Die in der schriftlichen Bestätigung aufgeführten Preise gelten als verbindliche Preise. Zusätzlich erbrachte Leistungen der MOWA oder erforderliche Nebenkosten, welche in der schriftlichen Bestellung nicht aufgeführt sind, werden separat in Rechnung gestellt.
  2. Sollten die vom Besteller erstellten Unterlagen nicht den wirklichen Gegebenheiten entsprechen oder sollte der Besteller MOWA über relevante Umstände, die eine Auswirkung auf die Ausführung der Bestellung haben dürften, nicht in Kenntnis gesetzt haben, gehen sämtliche Kosten, die sich aus der erforderlichen Bestelländerungen ergeben, zulasten des Bestellers.
  3. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto und ohne Mehrwertsteuer ab Werk (EXW), in Euro (€), für Kunden innerhalb der Schweiz in Schweizer Franken (CHF). Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehen die Fracht-, Transport-, Verzollungs- und Versicherungskosten sowie gleichartige Kosten, zu Lasten des Kunden.

IV. LIEFERTERMINE – GEFAHRENÜBERGANG

  1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk (Erfüllungsort) auf den Besteller über.
  2. Falls nicht anders vereinbart, liefert MOWA dem Besteller auf dessen Kosten die bestellte Ware. Die Lieferung gilt mit der Unterzeichnung des Lieferscheins (erstellt durch MOWA, der SCHWEIZER BAHN (SBB), POST, etc.) durch den Besteller als erfolgt; Der Übergang von Nutzten und Gefahr ergibt sich unabhängig davon aus Ziffer 1 hiervor.
  3. Der Liefertermin wird bei Bestätigung der Bestellung bestimmt. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Fixtermine im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
  4. Wenn sich die Lieferung aus einem der unter Ziffer 5 nachstehend genannten Gründe verzögert, wird eine angemessene Erstreckung der Lieferfrist unter Würdigung der gesamten Umstände gewährt. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn die Ursache für die Verzögerung erst nach dem vereinbarten Liefertermin eintritt.
  5. Für den Fall, dass der Besteller die Lieferung am vereinbarten Termin nicht annimmt, muss er die abgemachte oder übliche Zahlungsfrist dennoch einhalten. MOWA lagert die betreffenden Waren auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Der Gefahrenübergang erfolgt gemäss Ziffer 1 hiervor.
  6. Die nachfolgend aufgezählten Ereignisse berechtigen MOWA, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben oder nach eigenem Ermessen zu verschieben: Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Arbeitsstreit, Aussperrung sowie alle anderen ausserordentlichen Ereignisse, wie zum Beispiel Brand, Mobilmachung, Zwangslieferung, Embargo, Verbot von Währungstransfers, Aufstand, Unruhe, fehlende Transportmittel, Einschränkungen zur Beschäftigung oder Stromversorgung, sofern die Vertragsparteien diese Umstände nicht zu vertreten haben. Diese Bestimmung gilt auch für Verzögerungen, die durch die nachfolgenden Gründe verursacht werden:
    • mangelnde Marktverfügbarkeit an Werkzeugen
    • Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers, insbesondere wenn er seinen Obliegenheiten bezüglich der Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

V. WIDERRUFSRECHT

  1. Der Besteller ist berechtigt, seine Bestellung innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Besteller. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  2. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Der Widerruf hat schriftlich, jedoch ohne Angaben von Gründen per Brief, Fax, E-Mail oder durch die Rücksendung der Ware zu erfolgen. Dem Widerruf ist die Originalrechnung und die Originalverpackung beizulegen.
  4. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Besteller zu tragen.

VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Die Gewährleistung von MOWA wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. MOWA beschränkt ihre Gewährleistung auf die Qualität der verwendeten Materialien, die Ausführung, das Aussehen, die Exaktheit der Abmessungen, die vereinbarten physischen und mechanischen Eigenschaften und die Robustheit der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferung und Leistungen. Diese Aufzählung ist abschliessend. Ansprüche wegen Mängeln, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen.
  2. Der Besteller hat die gelieferten Waren nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Qualität der verwendeten Materialien, die Ausführung, das Aussehen, die Exaktheit der Abmessungen, die vereinbarten physischen und mechanischen Eigenschaften und die Robustheit der Ware. Der Besteller muss MOWA in schriftlicher Form innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Ware allfällige Mängel schriftlich und substanziert melden. Unterlässt er dies innerhalb der 15-tägigen Frist, so gelten die gelieferten Waren in allen Funktionen als mängelfrei und genehmigt.
  3. Erweist sich die Lieferung als mangelhaft und wird MOWA unter den oben genannten Voraussetzungen gewährleistungspflichtig, ist sie ausschliesslich verpflichtet, für die mangelhafte Ware Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, Mangelfolgeschaden und Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Besteller erklärt sich insbesondere damit einverstanden, auf die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzes zu verzichten.
  4. Des Weiteren haftet MOWA in keinem Fall für Ansprüche des Bestellers oder Dritten auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für Folgeschäden aus Produkthaftung, für mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die sich aus der an den Besteller gelieferten Ware ergeben sowie für Handlungen oder Unterlassungen seiner Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR.

VII. ZAHLUNGSFRISTEN UND - BEDINGUNGEN

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen gegen Barzahlung oder durch Überweisung auf das von MOWA angegebene Konto.
  2. Sollte der Kunde mit seiner Zahlung im Rückstand sein, so kann MOWA ihre vertraglichen Leistungen verweigern bis die Zahlung vollständig erfolgt ist, es sei denn, der Zahlungsverzug ist auf eine Handlung oder Unterlassung von MOWA zurückzuführen. Ist der Zahlungsverzug auf einen der Gründe zurückzuführen ist, die in Kapitel IV Ziffer 6 hiervor genannt sind, hat MOWA kein Recht, Zinsen für die ausstehenden Beträge zu verlangen.
  3. Wenn die Rechte von MOWA wegen einer Insolvenz des Bestellers bedroht sind, kann MOWA ihre vertraglichen Leistungen verweigern bis diese Leistungen durch eine Bankgarantie oder eine anderweitige Sicherheit durch den Besteller sichergestellt wird. Sollte diese Garantie nicht innert einer angemessenen Frist eingebracht werden, so kann MOWA vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  4. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung in Euro (€), für Kunden innerhalb der Schweiz in Schweizer Franken (CHF).
  5. Mit der Fälligkeit einer Rechnung, gleichbedeutend mit dem Ablauf der Zahlungsfrist, gerät der Besteller ohne weitere Mahnung seitens MOWA in Verzug. Er ist ab diesem Datum bei Rechnungen in Euro oder Schweizer Franken zur Bezahlung von Verzugszinsen von jährlich 8 % verpflichtet. Bei Rechnungen in anderer Währung ist der für erstklassige Schuldner geltende Kontokorrent-Kreditsatz, wie er im Land der Fakturierungswährung angewendet wird, geschuldet, sofern dieser Zinssatz höher als 1 % pro Monat ist, ansonsten gelangt ebenfalls ein Verzugszins von 1 % pro Monat zur Anwendung.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

MOWA bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung bis der Besteller sämtliche vertraglichen Pflichten, insbesondere die vollständige Zahlung des Verkaufspreises und der Nebenkosten erfüllt hat. MOWA steht das Recht zu, den Eigentumsvorbehalt auch im entsprechenden öffentlichen Register eintragen zu lassen, wozu der Besteller sein ausdrückliches Einverständnis erteilt.

IX. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

Nichts in diesen Geschäftsbedingungen gewährt dem Besteller ein Recht an den geistigen Eigentumsrechten von MOWA.

X. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Besteller im Ausland domiziliert ist. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980) werden wegbedungen.
  2. Gerichtsstand für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ihren Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolgern ist der Sitz der MOWA in CH-4500 Solothurn. MOWA kann den Besteller auch an dessen Sitz, oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.

 

MOWA Healthcare AG
Schöngrünstrasse 35
CH-4500 Solothurn
Schweiz

Tel: +41 (0)32 625 24 00
Fax: +41(0)32 623 00 58
www.mowa.com

Stand Februar 2020


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